In unserem Kulturkreis gehört die Erdbestattung zu der geläufigsten Beisetzungsart. Hierbei erfolgt die Bestattung des Sarges in der Erde auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof Ihrer Wahl. Bei den Grabstätten wird zwischen einem Reihengrab sowie einem Wahlgrab unterschieden für das Sie gegen eine Gebühr unter Berücksichtigung der Ruhedauer ein Nutzungsrecht erhalten. Dieses Nutzungsrecht kann jedoch nur beliebig verlängert werden bei einem
Wahlgrab. Gern informieren wir Sie, welche Regelungen im Rahmen von Bestattungen in Goslar auf dem von Ihnen gewählten Friedhof gelten
Der Verstorbene wird im Krematorium mit dem Sarg eingeäschert. Je nach Wunsch kann vorab eine Trauerfeier am aufgebahrten Sarg stattfinden. Die zurückbleibende Asche wird nach der Einäscherung in eine Urne gefüllt und kann von Ihnen anschließend als Urnenbestattung beigesetzt werden. Als Bestattungsstätten werden Urnengemeinschaftsgräber, Rasen- und Urnengräber, Wald- oder Seefriedhöfe sowie Stelen und Kolumbarien bei Bestattungen in Goslar angeboten.
Eine Baumbestattung in einem Friedwald oder Ruheforst ist nicht nur eine neue Bestattungsform in freier Natur, sondern bietet auch eine Alternative zu der konventionellen Grabstätte. Die Asche wird hier in einer Biourne im Bereich der Wurzeln eines Baumes in die Erde gebracht. Dabei kann ein Nutzungsrecht für einen einzelnen Platz oder auch für einen Baum erworben werden mit mehreren Plätzen.
Bevor eine Seebestattung erfolgen kann, geht eine Einäscherung voraus, wobei die Asche Ihres Verstorbenen anschließend in eine wasserlösliche Urne gegeben wird, die in der Regel aus Zellulose, Salz- oder Sandstein bestehen kann. Die Übergabe der Seeurne erfolgt außerhalb der 3-Meilen-Zone in der Nord- oder Ostsee, auf besonderen Wunsch kann eine Urnenbestattung jedoch auch auf allen Meeren vorgenommen werden.
Selbstverständlich können Angehörige des Verstorbenen an dem seemännischen Zeremoniell teilnehmen, bei dem dann auch die Kopie der Seekarte mit der genau verzeichneten Positionsangabe der bestatteten Urne und ein Auszug aus dem Logbuch übergeben wird.
Ein Abschied in Würde darf keine Entscheidung der finanziellen Mittel sein und so sind auch Sozial Bestattungen in Goslar möglich, die der Kostenerstattung der Sozialämter entsprechen.
Bei einer Überführung wird der Verstorbene vom Sterbeort ins Krematorium, zum Friedhof, in das Bestattungshaus oder auch zur Kirche durch das jeweilige Bestattungsunternehmen gebracht. Die Überführung eines Toten kann jedoch auch ins Ausland erfolgen bzw. kann ein im Ausland Verstorbener wieder in die Heimat zurückgebracht werden.